Gegen Billiglöhne im Reinigungshandwerk

Die Bundesregierung hat das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigungshandwerk ausgeweitet. Damit schützt sie die Branche vor Sozial- und Lohndumping.

Ausländische Firmen müssen nun die hier tätigen Arbeitskräfte nach den hiesigen arbeitsrechtlichen und tariflichen Bedingungen beschäftigen. Bislang konnten Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger nach den Gesetzen des Herkunftslandes des Unternehmens engagiert werden.

Das hat zu einem unfairen Wettbewerb geführt und bestehende Arbeitsplätze gefährdet.

Quelle: www.bundesregierung.de

Im Klartext heißt das: Für die Gebäudereiniger wird damit eine Lohn-Untergrenze, ein Mindestlohn, eingeführt. Im Osten beträgt er 6,36 Euro je Stunde, im Westen 7,87 Euro.

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