Laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk kommt nun doch Bewegung in den neuen Tarifvertrag.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Absicht auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach soll der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 ab dem 1. Februar 2008 mit Wirkung für die Zukunft allgemeinverbindlich in Kraft treten.
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