Einigung bei Tarifverhandlung

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Nach langwierigen Tarifverhandlungen wurde bereits am 03.August 2006 eine vorläufige Einigung in Tarifstreit zwischen IG Bauen-Agrar-Umwelt und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks getroffen. Am 08.August 2006 haben bei einer weiteren Sitzung, der Vorstandsrat und die Große Tarifkommission, mit großer Mehrheit der in der letzten Verhandlungsrunde, mit der IG BAU erzielten Vereinbarung vom 3. August 2006, zugestimmt.

Fast zeitgleich wurde durch den Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD), der Gesetzentwurf zur Ausweitung des Entsendegesetzes vorgelegt. Danach könnten künftig auch Mindestlohn-Tarifverträge der Gebäudereinigerbranche durch Rechtsverordnung des Arbeitsministeriums für allgemein verbindlich erklärt werden. Diesen Mindestlohn müssten dann alle im Inland tätigen Firmen der Branche beachten – und zwar auch solche aus dem EU-Ausland, für die in ihrer Heimat eigentlich andere Tarifverträge gelten. Allerdings wird dieser Gesetzentwurf derzeit von den Bayern und Mitglieder der CDU/CSU blockiert. Dies aber nur am Rande.

Wichtiges Ergebnis

Mit der Einigung der Tarifparteien wird der bisherige Lohntarifvertrag, vom 4. Oktober 2003 nun bis zum 31. Dezember 2007 inhaltlich unverändert verlängert und damit in dieser Form und Höhe in das Entsendegesetz aufgenommen. Er hat somit ab diesem Zeitpunkt Gesetzescharakter.

Ein Gesetzescharakter führt dazu, dass ein Tarifvertrag nicht nur von allen inländischen, sondern auch von allen ausländischen Unternehmen und Arbeitskräften eingehalten werden muss. Ein Verstoß gegen solch einen Tarifvertrag führt zu hohen Bußgeldern und zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Dies soll die Umgehung des Tarifvertrages durch Zeitarbeitstarifverträge und andere Tarifverträge unmöglich machen. Eine weitere Möglichkeit, auch Auftraggeber, die eine untertarifliche Bezahlung tolerieren, machen sich somit strafbar.

Eigene Anmerkung: Wer das tatsächlich verfolgt, ist mir unklar. Selbst Kommunen und Städte beauftragen Unternehmen, die nachweislich heute schon unter Tarif bezahlen.

Die Gefahr eines Lohndumpings durch osteuropäische Betriebe soll so nun wirksam gebannt werden. Weitere Hoffnungen des Bundesinnungsverbandes, mit der erzielten Vereinbarung soll somit ein chaotischer Lohn- und Preisverfall vermieden werden, der insbesondere alle bestehenden Reinigungsverträge erfasst hätte.

Nach Meinung des Bundesinnungsverbandes, wurde durch diese neue Tarifvereinbarung eine dramatische Lohn- und Preisspirale nach unten verhindert. Was mit Sicherheit nicht ganz so gedacht falsch ist.

Gleichwohl stöhnt der Bundesinnungsverband, der „Preis“ für diesen großen Erfolg ist die Einführung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes. Nur so war es möglich, den Lohntarifvertrag für die Jahre 2006 und 2007 finanziell und inhaltlich unangetastet zu lassen. So der Originalwortlaut auf www.gebaeudereiniger.de.

Dazu ist anzumerken, dass erst zum 01.04.2004 den rund 850.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld im Tarifvertrag gestrichen wurde.

Zusätzliches Urlaubsgeld bei den Gebäudereinigern

Der „neue“ zusätzliche Urlaubsgeldanspruch, der erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit zum Tragen kommt, soll 1,85 Stundenlöhne pro Urlaubstag betragen.

Dies errechnet sich weiter aus der Personalfluktuation in den Betrieben. Bei Teilzeitbeschäftigte vermindert sich dabei der Anspruch im Verhältnis der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.

Umkehrschluss, wer es nicht schafft länger als sechs Monaten in einem Betrieb zu arbeiten, wird lange auf ein zusätzliches Urlaubsgeld warten müssen. Bei der hohen Personalfluktuation in unserer Branche, werden dies mit Sicherheit einige ganz schlaue Unternehmer wieder in ihrer Kalkulation berücksichtigen und entsprechend agieren. Ein internes Papier geht derzeit von einer 10 bis 20% Personalfluktuation aus.

Reichtümer mit dem zusätzlichen Urlaubsgeld werden mit Sicherheit nicht verdient. Zum einen ist der Urlaubsanspruch derzeit zwischen 28 und 30 Tagen gestaffelt. Diese Staffelung betrifft alle die, die nach dem 01.04.2004 bei ihrem Arbeitgeber begonnen haben. Zum anderen ist das zusätzliche Urlaubsgeld alles andere als übermäßig hoch.

Das diese ganzen Staffelungen einen großen Verwaltungsaufwand hinter sich herziehen, haben anscheinend dabei die wenigsten wirklich berücksichtigt. Aber das ist ein anderes Thema.

Wie letztendlich das zusätzliche Urlaubsgeld bezahlt wird, wird man nach dem 28.08.2006 erfahren, wenn es eine entsprechende Erklärung dazu gibt.

Wenn ich es nun richtig verstanden habe, wird das zusätzliche Urlaubsgeld auf die auf den tariflichen Stundenlohn anteilmäßig hinzugerechnet.

Was gibt es nun an zusätzlichem Urlaubsgeld?

Grundsätzlich wird der Anspruch der Urlaubstage multipliziert mit Faktor 1,85 und das Ganze multipliziert mit dem tariflichen Stundenlohn laut Arbeitsvertrag. Wichtig ist dabei die Personalfluktuation in dem jeweiligen Betrieb. Je höher die Personalfluktuation, desto niedriger das eigentliche zusätzliche Urlaubsgeld.

Nehmen wir wieder eine Reinigungskraft aus der Lohngruppe 1 (7,87 €), ein entsprechendes Rechenbeispiel über deren Verdienst hatte ich bereits letzten Monat in meinem Weblog.

Vereinbarter Tariflohn 7,87 €. Diese Reinigungskraft arbeitet seit 01.06.2006 bei Arbeitgeber X und hat somit ab 01.01.2007 Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld berechnet auf 28 Urlaubstagen. 28 x 1,85 x 7,87 = 407,67 €.

Pro Urlaubstag hat somit die genannte Reinigungskraft Anspruch auf 14,56 € zusätzlichem Urlaubsgeld. Das errechnet sich aus 407,67 € : 28 = 14,56 €.

Ein Gebäudereinigergeselle, der zum 01.01.2007 seinem Arbeitgeber drei Jahre treu war, hat in ab dem Jahr 2007 einen Anspruch von 641,58 €. Das entspricht pro Urlaubstag 21,39 € zusätzlichem Urlaubsgeld.

Anzumerken ist, ein Weihnachtsgeld oder 13.Monatsgehalt gibt es in unserem Tarifvertrag nicht.

Diese Beispiele einer Lohnerhöhung, durch das zusätzliche Urlaubsgeld, gelten jedoch nur, wenn man die Personalfluktuation nicht berücksichtigt.

Wird das zusätzliche Urlaubsgeld auf den tariflichen Stundenlohn hinzugerechnet, so erhöht sich der jeweilige Stundenlohn, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit zwischen 2,12 und 2,74%.

Weiter Anzumerken ist, dass bei der Lohnabrechnung wieder eine Menge gerechnet werden muss. Jeder Urlaubsanspruch, eines einzelne Mitarbeiter, muss nach seiner Betriebszugehörigkeit berechnet werden. Zusätzlich dann der Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld und der Faktor Personalfluktuation.

Nicht zu vergessen, es gibt dabei immer noch Unterschiede zwischen Ost und West Lohn. (Lohngruppe 1 West 7,87 € / Lohngruppe 1 Ost 6,36 €)

Wird nun eine Einigung gefunden, das das zusätzliche Urlaubsgeld auf den tariflichen Stundenlohn hinzugerechnet wird, so wird die Berechnung im administrativen Bereich deutlich vereinfacht.

Ist diese Einigung ein Erfolg?

Einen wirklichen großen Erfolg kann ich aus der ganzen Verhandlung nicht ganz nachvollziehen, von dem der Bundesinnungsverband und die Gewerkschaft gerne redet.

„Erstmals seit Jahren haben wir eine Weiterentwicklung der Einkommen erzielt, das Ergebnis langwieriger und schwieriger Verhandlungen“, sagt IG BAU-Verhandlungsführer Frank Wynands nach Abschluss der Verhandlungen. Quelle: www.igbau.de

Hier beschönigt die IG-BAU nur die Lohnreduzierung, die sie vor drei Jahren mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerks verzapft hat.

Die Kaufkraft einer Reinigungskraft, die acht Stunden unter Vertrag steht, reduziert sich bereits am 01.01.2007 um rund 22,00 € im Monat, durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Steigende Energiekosten, unsere Inflationsrate etc. sorgen dann 2007 dafür, dass man noch weniger von seinem verdienten Geld hat.

Im Klartext: Das großzügige zusätzliche Urlaubsgeld geht nächstes Jahr gleich wieder für den Staat drauf und man hat nicht einen Cent mehr in der Tasche.

Ein Erfolg ist somit für mich nur so weit zu erkennen, dass wir nicht in einer tariflosen Zeit leben müssen, in der jeder Arbeitgeber das zahlt, wozu es ihm gerade sinnt. Außerdem wird mit dem zusätzlichen Urlaubsgeld die anstehende Mehrwertsteuererhöhung bei den Arbeitnehmern etwas aufgefangen. Das war es dann aber auch schon.

Ob es dazu nun tatsächlich zu all dem kommt, wird erst am 28.08.2006 entschieden. Denn wie heißt es so schön? Die Tarifvertragsparteien haben zur Annahme des Tarifergebnisses eine Erklärungsfrist bis zum 28.8.2006 vereinbart.

Ich persönlich gehe davon aus, dass alles nun beschlossene Sache ist. Wir werden dann zusätzlich erfahren, wie das zusätzliche Urlaubsgeld an unsere Mitarbeiter ausgezahlt wird.

Einfacher wäre es aus meiner Sicht gewesen, wenn sich die Tarifparteien auf eine generelle Erhöhung der Tariflohne geeinigt hätten.

Erläuterung zum Mindestlohn

In Deutschland definieren in erster Linie die Tarifverträge den Mindestlohn für tarifgebundene Beschäftigte. Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe ist jedoch in vielen Branchen in den vergangenen Jahren gesunken.

Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern bislang nicht. Allerdings bestehen auf der Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Mindestlohntarifverträge, etwa für das Bauhauptgewerbe.

Sie sind durch Verordnung des Bundesarbeitsministers verbindlich für alle nicht tarifgebundenen Betriebe.

Quelle: www.fr-aktuell.de

Weitere Informationen:

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerks: www.gebaeudereiniger.de
IG Bauen-Agrar-Umwelt: www.igbau.de
Frankfurter Rundschau: www.fr-aktuell.de
Handelsblatt: www.handelsblatt.com
Eigener Weblog: www.stawi.net

9 Kommentare
  1. Stawi
    Stawi sagte:

    Hallo Silvia,

    der neue Tariflohn ist ab, den 01.03.2008 Allgemeinverbindlich. Dies gilt jedoch nur für den Tariflohn.

    Lese bitte dazu auch den Beitrag, vom 28.02.2008.

    Das zusätzliche Urlaubsgeld ist noch nicht Allgemeinverbindlich und richtet sich nach vertraglichen Arbeitsstunden und dem Urlaubsanspruch. Eine pauschale Aussage dazu, kann ich hier nicht machen.

    Lasse dir bitte von Deinem Arbeitgeber den aktuellen Rahmentarifvertrag und Lohntarifvertrag vorlegen. Dort werden alle Deine Fragen beantwortet. Du kannst auch bei der jeweiligen Landesinnung und der Gewerkschaft nachfragen.

    Mein Tipp: Sprecht mit Eurem Arbeitgeber freundlich und offen. Lasst Euch die entsprechenden Tarifvereinbarungen zeigen. Jeder Arbeitgeber, der fair bezahlt, wird damit kein Problem haben.

    Gruß
    Stawi

  2. silvia
    silvia sagte:

    hallo, ab wann muss der Arbeitgeber den Stundenlohn von 8.15 Euro zahlen. Unser Arbeitgeber will uns diesen erst ab 01.03.2008 bezahlen.Ist er nicht verpflichtet dies ab Januar? Wird auf den Stundenlohn von 8.15 Euro das Urlaubsgeld hinzugerechnet? Also 8.15 Euro + 1.85 Tarifstundenlöhne?. Was heisst das überhaupt? Ich bin seit 1.4.04 bei meinem Arbeitgeber auf Steuerkarte beschäftigt, habe aber vorher schon als Springer seit 1.10.03 dort gearbeitet. Wieviel Urlaub steht mir tariflich zu? Mfg Silvia

  3. Stawi
    Stawi sagte:

    Hallo Heidi,

    die meistgen Fragen habe ich schon beantwortet, bzw. aus der Tarifvereinbarung reinkopiert. Siehe oben.

    Aufpassen musst du mit deinem Urlaub aus dem Jahr 2007. Hier musst du klären, ob du den in das nächste Jahr mitnehmen kannst. Am besten Fragst du dazu bei deiner zuständigen Landesinnung nach. Diese findest du unter http://www.gebaeudereiniger.de.

    Gruß
    Stawi

  4. Heidi
    Heidi sagte:

    Hallo,

    Ich arbeite seit dem 15.12.2006 bei einer Gebäudereinigung. Für 2007 bekomme ich 28 Tage Urlaub. Mein zusätzliches Urlaubsgeld steht mir ab dem 15.06.2007 zu. Ist es dann richtig, dass ich für 2007 / nur für 14 Tage zusätzliches Urlaubsgeld erhalte? Warum wird das zusätzliche Urlaubsgeld nur auf volle Monate gerechnet? Was passiert, wenn ich noch Resturlaub von 2007 in 2008 nehme. Der Stundenlohn ändert sich ja ab dem 01.01.2008. Welchen Stundenlohn bei Urlaubsantritt muss mein Arbeitgeber mit dann zahlen? Vieeeele Fragen!!! Ich würde mich aber sehr über eine Antwort freuen, weil sich ja keiner mehr so richtig auskennt. Vielen Dank im voraus.

    Gruß
    Heidi

  5. Stawi
    Stawi sagte:

    Hallo Jürgen,

    dir steht zum einen Urlaubsgeld während du deinen genehmigten Urlaub machst zu.

    Mit Wirkung vom 01.07.2007 steht dir des Weiteren ein zusätzliches Urlaubsgeld zu.

    Wortlaut der tariflichen Regelung

    § 14 a Zusätzliches Urlaubsgeld
    (1) Nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten hat der/die Beschäftigte für nach dem 1. Januar 2007 erwor­bene Urlaubsansprüche Anspruch auf ein zusätzliches Ur­laubs­geld in Höhe von 1,85 Tarifstundenlöhnen je Urlaubs­tag. Bemessungsrundlage ist der bei Urlaubsantritt geltende Tarifstundenlohn der jeweiligen Entgeltgruppe.

    (2) Bei Teilzeitbeschäftigten vermindert sich der Anspruch im Verhältnis der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.

    (3) Bei Arbeitnehmer/innen, die in einem geringfügigen Be­schäf­tigungsverhältnis stehen, kann das zusätzliche Urlaubs­geld monatlich anteilig ausgezahlt werden. Dies ist in der monatlichen Lohnabrechnung gesondert auszuweisen.

    (4) Bei Auszubildenden entspricht der zur Berechnung des zu­sätzlichen Urlaubsgeldes heranzuziehende Tarifstunden­lohn nach Ziff 1 dem 1/169 der bei Urlaubsantritt gelten­den Aus­bildungsvergütung.

    (5) Das zusätzliche Urlaubsgeld ist zusammen mit dem Urlaubslohn nach § 14 Ziff. 2 auszuzahlen.“

    In deinem Fall entspricht das im Jahr insgesamt ca. 104,53 €.

    Allerdings müssen du und dein Arbeitgeber darauf achten, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Verdienst du über 400,00 € wird der Lohn Steuer- und Sozialabgabepflichtig.

    Arbeitgeber die entsprechendes Urlaubsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld nicht bezahlen, verstoßen gegen geltendes Tarifrecht. Was wiederum für den Arbeitgeber bei einer Prüfung, auch im Rahmen des Entsendegesetzes, recht teuer werden kann.

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

    Gruß
    Stawi

  6. Jürgen
    Jürgen sagte:

    Hallo Ich habe mal eine Frage ?
    Ich arbeite auf 350 euro im Monat ohne steuerkarte.
    als gebäudereiniger.Habe 28 Tage Urlaub habe ich anspruch auf Urlaubsgeld ?

  7. Anke Richter
    Anke Richter sagte:

    Hi.. Ist schon hammer hart, das es immer noch unterschiede gibt. Zwischen ost-west.
    Ist schon was drann, erst bekommt man ein paar Euro mehr und dan kasiert der Staat mit der Erhöhung.
    Ist ja schon lachhaft.
    LG Anke

  8. Stawi
    Stawi sagte:

    Nachtrag:

    Am 28.08.2006 wurde der Tarifvertrag von der IG BAU und dem Bundesinnungsverband angenommen.

    Weitere Details folgen in den nächsten Tagen.

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