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Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) bestätigt und informiert auf der Webseite www.gebaeudereiniger.de, “Die Allgemeinverbindichkeit des Mindestlohntarifvertrages tritt in Kraft“.

Und das recht schnell! Bereits am 01.03.2008. Eine entsprechende Meldung wird morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Keine konkrete Aussage gibt es zum zusätzlichen Urlaubsgeld. Dies sollte in die Allgemeinverbindlichkeit mit aufgenommen werden. Auch auf der Webseite der IG-Bau gibt es dazu noch keine weiteren Informationen.

Die Ministerien einig – Mindestlohn für Gebäudereiniger kommt doch..

Diese Meldung tickerte so eben über www.derwesten.de herein.

Für die 800 000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung wird nun doch wie geplant ein Mindestlohn eingeführt.

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So eine Schlagzeile in der FinancelTimes Deutschland von heute.

Somit hat das Bundeswirtschaftsministerium am letztmöglichen Tag, Widerspruch gegen die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk eingelegt.

Eine Allgemeinverbindlichkeit der Tariflöhne gibt es bis auf Weiteres nur für die Lohngruppe 1, also 7.87 Euro (West) und 6,36 Euro (Ost). Dies entspricht dem Stand des Tarifvertrages vom 01.04.2004.

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Vielleicht bin ich heute, aus welchen Gründen auch immer, einfach zu sensibel gewesen. Nur dieser Montag ging mir gehörig auf die Nerven.

Bis um 11:00 Uhr hatte ich bereits einmal meinen gesamten Terminkalender der Woche umgeschrieben. Termine verschoben, gestrichen, meine Anwesenheit nicht erforderlich, woanders wieder ganz dringend erforderlich und das für die ganze Woche. Dazu spinnt zum Teil unsere EDV in der Niederlassung, die Telefonanlage macht nicht das was ich will und überhaupt war heute alles einfach zum Aufregen.

Wenn wir gerade beim maulen sind, die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk habe ich bis heute auch noch nicht bestätigt bekommen.

Dieser Eintrag sollte hier gar nicht stehen, dann könnte ich diesen Montag ganz schnell vergessen. Aber was soll es, jetzt ist es raus. Ich freue mich auf Dienstag! 😆

Laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk kommt nun doch Bewegung in den neuen Tarifvertrag.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Absicht auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach soll der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 ab dem 1. Februar 2008 mit Wirkung für die Zukunft allgemeinverbindlich in Kraft treten.

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Eigentlich gibt es rückwirkend zum 01.01.2007 ein zusätzliches Urlaubsgeld für Arbeitnehmer im Gebäudereiniger-Handwerk. Und eigentlich gibt es ab 01.01.2008 auch einen neuen Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Tja, und eigentlich bleibt alles so wie es ist.

So wie es sich derzeit darstellt, sind sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände einig. Da wurden Tarifabschlüsse getätigt und auf den Weg gebracht.

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Seit zwei Wochen gibt es fast nur noch zwei Themen bei meiner Arbeit. Zum einem die gesamte Thematik zur Aufnahme der Gebäudereiniger im Entsendegesetz und den damit angekündigten Kontrollen des Zolls bzw. der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kurz FKS genannt.

Zum einem finde ich es gut, dass es nun den Schwarzen Schafen unserer Branche an den Kragen gehen soll, zum Anderen ist die ganze Geschichte für uns, die Mindestlöhne schon lange zahlen und sich an den Tarifvertrag halten, mit erheblichen Mehraufwand verbunden. Zum einen müssen wir schon lange unsere ganzen Leistungen dokumentieren um unsere Kunden zu Überzeugen das unsere Mitarbeiter richtig arbeiten und wir kontrollieren.

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Aktuell gibt es aus unserer Branche neues zu den Tariflöhnen zu vermelden.

Tarifvereinbarung nach zähem Ringen erreicht

Nach einer sehr langen, zähen und oft am Rande des Scheiterns stehenden Verhandlungsrunde hat die Verhandlungskommission des Bundesinnungsverbandes einen Kompromiss zum Abschluss eines neuen Lohntarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung ausgehandelt.

Die Tarifvereinbarung sieht eine 3,5 prozentige Erhöhung der Stundenlöhne für die Lohngruppen 1 bis 9 vor. Die Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls um 3,5 Prozent erhöht (mit kaufmännischer Rundung auf volle Zehner- bzw. Fünfer-Eurobeträge). Zur Anpassung der Löhne im Osten werden die Ausbildungsvergütungen zusätzlich leicht angehoben und es erfolgt eine Anpassung der Lohngruppen 5 bis 9 an Brandenburg-Ost und Potsdam. Die Laufzeit des Lohntarifvertrages beträgt 21 Monate; der Tarifvertrag gilt demnach vom 1. Januar 2008 bis 30. September 2009.

Der Rahmentarifvertrag läuft unverändert weiter bis 31.12.2009.

Quelle und ganzer Artikel: www.gebaeudereiniger.de