Mike Oldfield Song als MP3 für 0,05 EURO

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Aufmerksam geworden, durch diverse Beiträge bei renommierten Webseiten und auch einen Beitrag im deutschen Mike Oldfield Forum habe ich mal nach geschaut.

Ein Song von Mike Oldfield für umgerechnet 0,10 €, das ist gnadenlos günstig als Download, wenn man sich meinen Artikeln von Anfang April anschaut. …Nachlesen.

Als Beispiel nehmen wir das Introduction als Remix von Tubular Bells 2003 mit ca. 5,2 MB und einer Spielzeit von ca. 3:40 Minuten im MP3 Format komprimiert mit 192kps.

Schlappe 10 Cent! Das ist der Preis, der auf einer russischen Musicdownload Seite gefordert wird.

Noch günstiger geht das dann als V.I.P. für 0,05 €, wenn man sich unter http://www.allofmp3.com/index2.shtml  angemeldet hat.

Erstes generelles Handicap, die Seite gibt es nur in Englisch und Russisch.

Die Frage, ob das Legal ist, wird auf der Seite wie folgt beantwortet:

Is it legally to download music from site AllOFMP3.com?

All the materials in the MediaServices projects are available for distribution through Internet according to license # LS-3М-03-79 of the Russian Multimedia and Internet Society. Under the license terms, MediaServices pays license fees for all the materials subject to the Law of the Russian Federation “On Copyright and Related Rights”. All the materials are available solely for personal use and must not be used for further distribution, resale or broadcasting.Users are held liable for the use and distribution of the MediaServices site information materials according to local legislation.

Zu Deutsch: Ist es legal Musik von allofmp3.com zu downloaden?

Alle Materialien in den Projekten des MediaServices sind durch Erteilung einer entsprechend Lizenz # LS-3М-03-79 der russischen Multimedia und der Internet Society vorhanden. Unter den Lizenzbezeichnungen zahlt MediaServices Lizenzgebühren für alle Materialien abhängig von dem russischen “auf Copyright und den verbundenen Rechte”. Alle Materialien stehen nur für persönlichen Gebrauch zur Verfügung und dürfen nicht weiterverteilt, weiterverkauft oder übertragen werden.

Benutzer sind verantwortlich für den Gebrauch und die Nutzung, der von MediaServices bereitgestellten Informationen und Materialien, entsprechend der lokalen Gesetzgebung.

Im Klartext wird der User somit darauf hingewiesen, das ein Download wohl in Russland legal ist. Allerdings die Gesetzte seines Landes gelten. Das bedeutet, das man zum Beispiel als Deutscher, Österreicher oder Schweizer an die jeweiligen Landesgesetze gebunden ist.

Heise schreibt dazu, Zitat: Ein Titel kostet im Schnitt etwa einen Euro. Der spanische Anbieter Weblisten sowie Allofmp3 und ClubMP3search aus Russland bieten die Musik weitaus günstiger an. Diesen Portalen spricht die Musikindustrie zwar die Legalität ab. Sie konnte jedoch noch nichts gegen sie ausrichten.

Zitat Ende. Hier der ganze Beitrag: http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/45289

Das Onlinemagazin von Chip schreibt, Zitat:

Allerdings werden die deutschen Nutzer wohl nicht in den Genuss kommen. Die Betreiber von Allofmp3 haben zwar einen Vertrag mit der “Russian Organization for Multimedia & Digital Systems”; ob das Abkommen außerhalb Russlands aber irgendeine Bedeutung hat, ist mehr als fraglich.

Ähnlich wie beim spanischen Dienst Weblisten verstößt das Angebot vermutlich gegen deutsches Urheberrecht. Dies ist zumindest die Interpretation der deutschen Musikindustrie – die allerdings mit der Bezeichnung “illegal” bekanntermaßen sehr schnell zur Hand ist.

Zitat Ende. Den ganzen Beitrag gibt es unter: http://www.chip.de/artikel/c_artikelunterseite_10408244.html?tid1=&tid2=

Wer also letztendlich dafür bezahlt, macht sich unter Umständen nach deutschem Recht genauso strafbar, als wenn er via P2P direkt MP3 Files tauscht.

Innovativ ist auf jedem Fall der Preis von 0,01 $ für jeden herunter geladenen Megabyte (MB) allemal.

Aber kehren wir zum Eingangserwähnten „Introduction“ von Mike Oldfield zurück und stellen uns die Frage, was Mike von den 0,10 € für seinen Song bekommt? Ich vermute mal 0,00 und das kann es auch nicht sein.

ja nicht unbedingt Mike Oldfield sein, es könnte ja auch ein junger unbekannter Künstler sein, der dann auch nichts bekommt.

Nach deutschem Recht ist dieses russische Angebot somit eine Abzocke, auch bei diesem “geringen” Preis.

3 Kommentare
  1. Stawi
    Stawi sagte:

    Leider darf ich keine ausführlich Antworten dazu geben, da es einer Rechtberatung gleich käme.

    Da muss sich jeder mal selbst Gedanken machen.

    Stawi

  2. Torsten
    Torsten sagte:

    Hmmm, aber wenn ich das im Urlaub in Russland herunter lade und auf CD-ROM mit nach Deutschland nehme ist das doch legal, oder?

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