Allgemeinverbindlicher Tariflohn

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Meine Lieblingsworte aus 2007 und immer noch keine neuen Erkenntnisse zu dem leidigen Thema.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Bundesanzeiger seine Absicht auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk veröffentlicht. Eine Erklärungsfrist soll es bis einschließlich 7. Februar 2008 geben. Diese müsste dann auch zeitnah veröffentlicht werden.

Das heißt, wenn alles gut geht, Wissen wir Anfang nächster Woche, ob die neuen Tariflöhne so im Gebäudereiniger-Handwerk in Kraft treten oder nicht. Der Mindestlohn würde dann 8,15 € in unserer Branche betragen. Ich bin gespannt.