Ganz toller Verein

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Heute habe ich eine tolle Email von einem tollen Verein erhalten. Das muss man sich einfach mal durchlesen.

Betreff: Mitteilung über beabsichtigte Abmahnung; Angebot einer gütigen Einigung

Ehrlich gesagt, diese Leute müsste man eigentlich Abmahnen bzw. wegen Erpressung anzeigen. Nur meine Zeit weiter zu verschwenden, für einen Verein den es gar nicht gibt, für eine Anschrift die nicht stimmt, dazu habe ich keine Lust.

Daher mache ich ein Gegenangebot:

1. Wer als erstes heraus findet warum mich dieser Verein abmahnen will, bekommt von mir ein Kölsch geschickt. Viel Spaß beim suchen.

2. Wenn ein Jurist Lust hat, kann er sich dem Laden mal annehmen. Nach Abschaltung der Webseite von denen und Vorlage eines Urteils, lasse ich ein ganzes Fass Kölsch innerhalb von Deutschland springen.

Aber schaut selber.

Für Herrn
Matthias Stawinski
Viehstrasse 10
41179 Mönchengladbach
http://www.stawi.de/

(per Email an: webmaster at stawi.de)

Betrifft: Mitteilung über beabsichtigte Abmahnung; Angebot einer gütigen Einigung

Sehr geehrter Herr Stawinski!

Sie erhalten dieses Schreiben als Verantwortlicher der Webseite mit dem Titel

Stawi´s private Homepage

erreichbar unter der Adresse

http://www.stawi.de/

Bei dieser Webpräsenz handelt es sich offensichtlich um eine private Publikation.

Der Verein Kammerjäger e. V. – Deutschland mit Sitz in Berlin hat von einem Mitglied den Hinweis erhalten, dass ob genannte Webseite gegen mindestens eine gesetzliche Vorschriften verstößt welche zu einem direkten Nachteil für dieses gereichen. Gemäß Statut und Vereinsgebarung haben wir damit zeitgleich den Auftrag erhalten und übernommen den potentiell Geschädigten dahingehend zu unterstützen, dass Sie als Betreiber einer Webseite mit des Fehlens gesetzlicher und die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte Inhalten darauf hingewiesen werden und zugleich über die weitere geplante Vorgangsweise desselben in Kenntnis gesetzt werden.

Begleitend dazu erhalten Sie die Gelegenheit bis spätestens

14. Januar 2009

die Möglichkeit eine außergerichtlichen Einigung wahrzunehmen.

Seit dem 15. Juli 2007 weisen wir, gemäß der Österreichischen Wettbewerbszentrale (und den jeweiligen Entsprechungen dazu für Deutschland) darauf hin, dass es Ihnen auch möglich ist dem nachfolgenden Prozess durch eine Selbstanzeige bei der für Sie zuständigen Wettbewerbszentrale, Staatsanwaltschaft oder bei jedem Gericht entgegenzuwirken. Dies gilt grundsätzlich auch für Betreiber von Webseiten in anderen Ländern der Europäischen Union.

Der für Sie relevante Unterschied zwischen den Vorschlägen zur Bereinigung der Angelegenheit von Seiten des Vereines Kammerjäger rsp. seinem Mitglied und der zu erwartenden Rechts- und Verfahrensfolge bei einer Selbstanzeige können Sie dem diesem Schreiben beigelegten INFORMATIONSBLATT entnehmen.

Das beauftragende Mitglied hat uns die Aufgabe übertragen, Ihnen mitzuteilen, dass bei fruchtloser Aufforderung zur gütigen Einigung wie nachfolgend angeführt, dieses nach entsprechender Mitteilung über das Scheitern des Vermittlungsversuches es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung mit Beauftragung der Unterlassung des rechtswidrigen Handelns kommen wird. Darüber hinaus, insbesondere bei Nichterfüllung der Abmahnungsinhalte möglicherweise jedoch auch bereits als begleitende Maßnahme, die Inanspruchnahme und Durchführung eines gerichtlichen Mehrfachverfahrens vorgesehen ist.

Das mitteilende Mitglied macht einen persönlichen und öffentlichen Schaden – bereits eingetreten und potentiell zu erwarten – namhaft.

Sämtliche für eine strafrelevante Verfahrenseinleitung erforderliche Belege und Beweise sind bereits sichergestellt.

Nach Eingang der Meldung wurde von uns der Sachverhalt geprüft und dabei festgestellt, dass derselbe wie angegeben vorliegt – eine Forderung nach Unterlassung der gesetzlichen Handlung rsp. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften gerechtfertigt ist. Ein Anspruch auf Ersatz durch entstandene Schädigung wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verifiziert – jedoch bereits erfasst.
Diese können Teil eines im Zuge eines durchgeführten gerichtlichen Anzeigeverfahrens in Form einer zivilen Nebenklage werden.

Der Tatbestand des Fehlens gesetzlicher und die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte u. a. ist festgestellt und dokumentiert.

Der Verein Kammerjäger e. V. ist ein gemeinnütziger Verein der es sich zur Aufgabe gemacht hat gegen die Missverwendung des Medium Internet vorzugehen. Dies in erster Linie durch eine inhaltliche und rechtliche Betreuung der Vereinsmitglieder hinsichtlich der wirksamen Bekämpfung von unerwünschten Zusendungen, rechts-, sittenwidriger sowie moralischer Inhalte im Allgemeinen sowie Missachtung von Wettbewerbsgrundsätzen, Urheberrechte, Offenlegungsvorschriften u.ä. sofern öffentliche Belange grundsätzlich oder private Interessen im Besonderen von solchen Handlungen oder Unterlassungen tangiert werden.

Was bedeutet dies konkret?
Der Verein Kammerjäger e. V. hat in keiner Weise Interesse daran die Gerichte unnötig mit Verfahren zu belasten die auf andere Art – unter Zusammenwirken der unmittelbar Betroffenen – lösbar sind. Ebenfalls fühlen wir uns jedoch verpflichtet unseren Mitgliedern, gemäß unseren Statuten, in rechtlichen Belangen Unterstützung zu gewähren und begründet vorgebrachte Gesetzesmissachtungen zu verfolgen und für die Herstellung eines juristisch einwandfreien Zustand zu sorgen.
Weiters liegt es uns jedoch nicht daran Menschen die zum Teil aus Unwissenheit derartige Gesetzesmissachtungen verursacht haben, mit der vollen Härte des Gesetzes zu konfrontieren.

Wir bieten daher nachfolgende gütige Lösungswege an. Diese anzunehmen steht Ihnen selbstverständlich frei.

Sie sollten jedoch beachten, dass wir bei fehlender Kooperation gegenüber unserem Mitglied im besonderen – aber auch aufgrund unseres nun bestehenden Wissens über eine bestehende Ungesetzlichkeit – gezwungen sind, tätig zu werden.

In Ihrem Fall, da durch die begangene Ungesetzlichkeit kein direkter Schaden oder zumindest ein noch vernachlässigbarer Nachteil aufgetreten ist, bieten wir Ihnen nachfolgende – empfohlene – Vorgehensweise an:

Sie erhalten eine umfangreiche und auf Ihre Situation eigens konzipierte Anleitung mit Vorschlägen und Beispielen zur Modifizierung Ihrer Webpräsenz die sämtlichen gesetzlich verankerten, privatrechtlichen Ansprüchen unseres Mitgliedes genüge tut.

Dabei zudem selbstverständlich eine aktuelle Übersicht über den jetzigen Status Ihrer Webpräsenz. Im Gegenzug erwarten wir uns die Mitgliedschaft beim Verein „Kammerjäger e. V.“ durch die Sie auch vollen Anspruch auf sämtliche Leistungen erhalten. Die Mitgliedschaft erwirken Sie durch Ausfüllen des Mitgliedformulares auf unserer Webseite und der Überweisung des Mitgliedbeitrages in Höhe von 9,00 € je Monat – vorab zu leisten für den Zeitraum von 12 Monaten. (verwenden Sie dazu das Formular auf unserer Website http://www.kammerjager.de.ms – anmeldung – antwortformular verwenden)

Wenn Sie eine Mitgliedschaft grundsätzlich ausschließen, besteht für Sie auch die Möglichkeit gegen Übernahme der Unkosten in Höhe von 125,00 € das Modifizierungspaket zu erstehen. Nach entsprechender Ankündigung des Bezugswunsches desselben über das diesem Schreiben beigefügtem Formular und der Überweisung des Preises in Höhe von 125,00 € erhalten Sie das für Sie erstellte Modifizierungspaket und – sofern nötig – entsprechende begleitende Unterstützung für die Umstellung Ihrer aktuell nicht gesetzeskonformen Wepräsenz zu einem legalen Auftritt im Web.

Vorausgesetzt Sie nehmen einen dieser beiden Vorschläge an, modifizieren Ihre Webpräsenz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, verzichtet das meldende Mitglied auf weitere Schritte. Ihr Auftritt im world wide web kann dann von Ihnen unbeschwert und auf der „sicheren“ Seite genossen werden.

Lehnen Sie beide Varianten der gütigen Einigung ab, sind wir entsprechend der Vereinsvorgaben verpflichtet das meldende Mitglied davon in Kenntnis zu setzen und diesem die Durchführung eines Abmahnverfahrens gegen Sie empfehlen.

Dieses besteht zunächst darin, anhand der sichergestellten Daten (ip, domainwerte, log-informationen, hostdaten etc.) in Zusammenarbeit mit den beanspruchten Providern und dem Hostanbieter Ihre persönlichen Daten auszumachen und zu verifizieren.

In der Folge erhalten Sie eine anwaltlich erstellte, kostenpflichtige Abmahnung in Zusammenhang mit der Aufforderung zur Unterlassung der strafrelevanten Handlung. Zeitgleich oder nach Ablauf einer festzulegenden Frist erfolgt Anzeige bei Gericht entsprechend der jeweils zutreffenden Gesetzeslage.

Abmahnung und Gerichtsverfahren werden neben einem beachtlichen zeitlichen Aufwand (das Verfahren wird bei der StA Berlin eröffnet werden) auch eine finanzielle Aufwendung in – erfahrungsgemäß – 3 bis 5stelliger Höhe mit sich bringen.
In Form einer Nebenklage geltend gemachte Ansprüche von Seiten direkt Geschädigter sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Weitere Folgen sind zudem eine meist kurzfristige, kostenpflichtige Sperre des Domain-, bzw. Subdomainzuganges durch den Provider. In manchen Fällen ist bekannt, dass aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Internetzuganges der Dienstanbieter nach Kenntnis der Sachlage eine, ebenfalls kostenpflichtige, Zugangssperre errichtet. Ein Effekt der besonders dann unangenehm ist, wenn der Internetanschluss auch beruflich genutzt werden muss oder der Anschluss überhaupt auf eine Drittperson gemeldet ist.

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass eine kurzfristige Löschung oder eine selbsttätig eingerichtete Zugangssperre Ihrer Webpräsenz das beschriebene Prozedere durchaus erleichtern kann, eine Verfolgung der Sache an sich jedoch nicht verhindert.
Der strafrechtlich relevante Zustand wurde bereits dokumentiert, archiviert und beglaubigt abgelegt. Die angeführten Vorgänge werden auch in einem solchen Fall uneingeschränkt durchgeführt.

Zahlen und Fakten rund um diese Vorgehensweise
Der Verein Kammerjäger e. V. versendet monatlich etwa 120 Schreiben dieser oder ähnlicher Art an Verantwortliche von Webpräsenzen die von unseren Mitgliedern gemeldet werden. 98 % der so angeschriebenen Personen wählen den Weg über die Mitgliedschaft bzw. die Möglichkeit des Erwerbs eines Modifizierungspaketes und vermeiden damit die zeitlich und finanziell bedingten Mehraufwände in bis zu 6stelliger Euro-Höhe.

Die wenigen so auf gütigem Weg nicht lösbaren Fälle werden beinahe ausnahmslos per Abmahnung und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erledigt. Im bisherigen Tätigkeitszeitraum von mehr als acht Jahren wurde noch kein einziges Mal gerichtswegig einem Antrag nicht stattgegeben, in zwei Fällen wurde – einvernehmlich – das laufende Verfahren eingestellt.

Sie können somit leicht erkennen, dass Einsicht und Zusammenarbeit nicht nur kostengünstiger, zeit- und nervensparender ist – darüber hinaus haben Sie bei Wahl der Mitgliedschaft im selben Zuge Anspruch auf ein beeindruckendes Paket an Unterstützung und Hilfeleistung in beinahe alle Fragen im Bereich Internet und Webpräsenz. Alleine dies ein Ansporn für die Wahl unseres Vorschlages.

Wir dürfen Ihnen abschließend noch einmal in übersichtlicher Form die mögliche weitere Vorgangsweise darlegen:

email vom Verein Kammerjäger e. V.
Variante „Mitgliedschaft“
Anmeldeformular ausfüllen
Bezahlung der Mitgliedsgebühr
Erhalt der Korrekturunterlagen für Ihre Webpräsenz
Erhalt der Mitgliedsunterlagen

Variante „Modifikationspaket“
Anmeldeformular ausfüllen
Bezahlung des „Modifikationspaketes“
Erhalt des „Modifikationspaketes“
Löschung Ihrer Daten

Ignorieren dieses Schreibens
Information des Mitgliedes über Ihre Entscheidung
Feststellung der notwendigen Personalien
Abmahnschreiben durch Rechtsanwalt
Anzeige bei Gericht
Information des Domainserver-Inhabers
Benachrichtigung des Internetproviders
eventuelle Sperre der Domain
möglicherweise Zugangssperre zum Internet
in eventu Verfahrenskosten in 4 bis 6stelliger Höhe
hoher zeitlicher Aufwand für Gerichtstermine, etc.
eventuell zusätzliche Kosten für Rechtbeistände, etc.
möglicherweise Schadensersatzzahlungen aus zivilen Nebenklagen

Informationen zur Beantwortung dieses Schreibens
Für die Antwort verwenden Sie bitte das dafür vorgesehen Antwortformular auf der Webseite

http://www.kammerjager.de.ms – anmeldung – antwortformular

Für die Überweisung nutzen Sie eines unserer nachstehend angeführten Konten:

MONEYBOOKERS
Kontakt-/Überweisungsadresse: tma-berlin@hotmail.de
Anmeldeadresse (falls Sie ein Konto möchten): xxxxxxx

PAYPAL
Kontakt-/Überweisungsadresse: kammerjager@hotmail.de
Anmeldeadresse (falls Sie ein Konto möchten): xxxxxxx

Beachten Sie bitte auch die in der Anlage befindlichen Informationsblätter!

Berlin, 8. Januar 2009

Mit freundlichen Grüßen verbleibt für den Verein k@mmerjäger e. V.

DI M. Lambert

______________________
Verein k@mmerjäger e. V.
Treskowstrasse 70
13156 Berlin
Deutschland

3 Kommentare
  1. Stawi
    Stawi sagte:

    Hi Martin,
    danke für deine Mühe und deinen Tipp. Mir ist schon klar, das da nichts dahintersteckt. Ich hatte bereits Adresse und Vereinsregister geprüft. Es ist schon faszinierend, auf was für Ideen die Leute kommen.

    Gruß
    Stawi

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