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Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) bestätigt und informiert auf der Webseite www.gebaeudereiniger.de, “Die Allgemeinverbindichkeit des Mindestlohntarifvertrages tritt in Kraft“.

Und das recht schnell! Bereits am 01.03.2008. Eine entsprechende Meldung wird morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Keine konkrete Aussage gibt es zum zusätzlichen Urlaubsgeld. Dies sollte in die Allgemeinverbindlichkeit mit aufgenommen werden. Auch auf der Webseite der IG-Bau gibt es dazu noch keine weiteren Informationen.

Die Ministerien einig – Mindestlohn für Gebäudereiniger kommt doch..

Diese Meldung tickerte so eben über www.derwesten.de herein.

Für die 800 000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung wird nun doch wie geplant ein Mindestlohn eingeführt.

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Wie es sein soll, wurden am Samstag meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Puncto Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Entsendegesetz geschult. Eine Schulung die wir in der Regel zum Großteil bei der Einstellung oder in den Objekten vornehmen. Dieses Jahr sollte es mal wieder anders sein, um einfach mal zu zeigen, wie viele Menschen in unserer Niederlassung arbeiten.

Mein persönliches Teilnehmerziel habe ich leider nicht erreicht. Von 150 Mitarbeitern hatte ich mindestens 100 erwartet. Insgesamt waren wir dann zum Schluss mit 80 Leuten vertreten. Ws auch schon eine grandiose Zahlt ist.

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So eine Schlagzeile in der FinancelTimes Deutschland von heute.

Somit hat das Bundeswirtschaftsministerium am letztmöglichen Tag, Widerspruch gegen die Allgemeinverbindlichkeit der neuen Tariflöhne im Gebäudereiniger-Handwerk eingelegt.

Eine Allgemeinverbindlichkeit der Tariflöhne gibt es bis auf Weiteres nur für die Lohngruppe 1, also 7.87 Euro (West) und 6,36 Euro (Ost). Dies entspricht dem Stand des Tarifvertrages vom 01.04.2004.

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Immer wieder werde ich mit großen Augen angeschaut, wenn ich erzähle das wir trotz Verpartnerung mit allem drum und dran, zum Beispiel in der Einkommensteuer wie ledige behandelt werden. Sprich, wir werden beide jeweils mit Lohnsteuerklasse 1 veranlagt. Vieles ist in den vergangenen Jahren bei den Schwulen/Lesben Lebensgemeinschaften gegenüber den Hetero Lebensgemeinschaften gleichgestellt worden. Vieles, nicht alles! So zockt die GEZ zum Beispiel, noch immer ganz gerne Schwule und Lesben ab.

In erster Linie erfolgte in den vergangen Jahren immer dann eine Gleichstellung, wenn wir zahlen durften. Wenn es darum geht aus irgendeinem Pott etwas zu bekommen, dann war es das mit der Gleichstellung gegessen. Zum Glück ist jedoch alles bisher ein bisschen besser und einfach geworden. Dennoch gibt es viel zu tun.

Auf der Seite vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, kurz LSVD, gibt es einen Auszug aus der aktuellen Situation, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.

Letzte Woche haben wir Post von einem Interviewer bekommen, der im Auftrag des Statistischen Bundesamtes und für die Statistischen Ämter der Länder Befragungen durchführt.

Erst einmal habe ich gar nicht kapiert, was der von uns will. Also Post ganz lesen. Seit 1957 werden im ganzen Bundesgebiet durch den gesetzlich angeordneten „Mikrozensus“, repräsentative Erhebungen über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt gemacht.

Man kann es wohl auch kleine Volkszählung nennen. Die nächste große Volkszählung soll übrigens 2010/2011 wieder durchgeführt werden.

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